Stammnorm
Ausfertigungsdatum
04.08.1969
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
29.04.2005
Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Bad Honnef
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Vom 4. August 1969
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§ 1
SGV. NW. 323.
Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Bad Honnef.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 12. August 1969
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Minister
für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen