Stammnorm
Ausfertigungsdatum
30.12.1970
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
29.04.2005
Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Stadt Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis
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SGV. NW. 232.
Vom 30. Dezember 1970
Auf Grund des § 77 Abs. 5 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV. NW. S. 96) wird verordnet:
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§ 1
Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Sprockhövel, Ennepe-Ruhr-Kreis, übertragen.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1971 in Kraft.
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen