Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 01.01.2000
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NW. 1975 S. 348.

Verordnung über die Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf die Gemeinde Selm, Kreis Unna

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

SGV. NW. 232.

Vom 25. März 1975

Aufgrund des § 77 Abs. 5 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV. NW. S. 96) wird verordnet:

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Gemeinde auf die Gemeinde Selm, Kreis Unna, übertragen.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

GV. NW. ausgegeben am 28. April 1975.

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Textanfang