Stammnorm
Ausfertigungsdatum
07.05.1962
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
08.02.2008
Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 7. Mai 1962
Auf Grund der §§ 51 Absatz 2 und 52 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz vom 16. August 1961 (BGBl. I S. 1301) wird verordnet:
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1
Für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des zweiten Rechtszuges ist im Land Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig.
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2
GV. NW. ausgegeben am 14. Mai 1962.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen