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GV. NW. 1962 S. 222.

Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten

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Vom 7. Mai 1962

Auf Grund der §§ 51 Absatz 2 und 52 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten (Steuerberatungsgesetz vom 16. August 1961 (BGBl. I S. 1301) wird verordnet:

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§ 1

Für die Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des zweiten Rechtszuges ist im Land Nordrhein-Westfalen das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 14. Mai 1962.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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