Stammnorm
Ausfertigungsdatum
25.10.1977
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Verordnung über die Zuständigkeit für Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
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Vom 25. Oktober 1977
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300 - 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 1977 (BGBl. I S. 1877), wird verordnet:
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§ 1
Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz trifft der Justizminister.
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§ 2
GV. NW. ausgegeben am 11. November 1977.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen