Stammnorm
Ausfertigungsdatum
23.08.1957
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
26.07.2004
Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens
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Vom 23. August 1957
Auf Grund des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) wird verordnet:
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§ 1
geändert auf Grund der Bek. v. 1. 5. 1961 (MBl. NW. S. 1072).
Die Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen gemäß § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird auf den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr übertragen.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. September 1957 in Kraft.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen.