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Änderungshistorie

GV. NW. 1957 S. 238.

Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens

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Vom 23. August 1957

Auf Grund des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 29. März 1951 (BGBl. I S. 225) wird verordnet:

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§ 1

geändert auf Grund der Bek. v. 1. 5. 1961 (MBl. NW. S. 1072).

Die Zuständigkeit zum Erlaß von Rechtsverordnungen gemäß § 3 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes wird auf den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. September 1957 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen.

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