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  • vom 01.01.2000
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Änderungshistorie

GV. NW. 1976 S. 237.

Verordnung über Zuständigkeiten nach der Approbationsordnung für Tierärzte

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Vom 10. Juni 1976

Auf Grund des § 13 Abs. 4 der Bundes-Tierärzteordnung vom 17. Mai 1965 (BGBl. I S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 1975 (BGBl. I S. 409), wird verordnet:

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§ 1

Zuständige Behörde für die Anerkennung eines Schlachtbetriebes als Ausbildungsstätte für die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 der Approbationsordnung für Tierärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1976 (BGBl. I S. 1221) ist der Regierungspräsident.

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 29. Juni 1976.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

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