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Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen-Buer und Gladbeck an geänderte Gemeindegrenzen

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SGV. NRW. 301.

Vom 25. Februar 1999

Aufgrund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NRW. S. 331), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 1995 (GV. NRW. S. 924), wird zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Gelsenkirchen-Buer und Gladbeck an die durch Gebietsänderungsverfügung der Bezirksregierung Münster vom 19. Februar 1999 (31.1.3) geänderte Grenze zwischen der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck verordnet:

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§ 1

Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer werden die Flurstücke

Gemarkung Buer,

Flur 101, Nrn. 403, 404, 406, 407, 410 und 411

dem Bezirk des Amtsgerichts Gladbeck zugeteilt.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

Der Minister für Inneres und Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen

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