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GV. NW. 1975 S. 258.

Verordnung zur Bestimmung der für den Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch zuständigen Verwaltungsbehörden

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Vom 11. März 1975

Auf Grund des Artikels 297 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGBl. I S 469), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9 Dezember 1974 (BGBl. I S. 3393), wird verordnet:

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§ 1

Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch wird auf die Regierungspräsidenten übertragen

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§ 2

GV. NW. ausgegeben am 3. April 1975.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Innenminister

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