Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
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Vom 19. Dezember 2006
Aufgrund des § 28 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird verordnet:
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§ 1
Die Verordnung vom 13. Juni 2006 (GV. NRW. S. 291) wird aufgehoben.
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§ 2
Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Januar 2007 in folgender Höhe festgesetzt:
Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende
345 EURO
Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
207 EURO
Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres
276 EURO
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§ 3
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales