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  • vom 01.01.2007
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 606, in Kraft getreten am 1. Januar 2007.

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

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Vom 19. Dezember 2006

Aufgrund des § 28 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird verordnet:

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§ 1

Die Verordnung vom 13. Juni 2006 (GV. NRW. S. 291) wird aufgehoben.

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§ 2

Die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe werden ab dem 1. Januar 2007 in folgender Höhe festgesetzt:

Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende
345 EURO

Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
207 EURO

Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung des 14. Lebensjahres
276 EURO

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§ 3

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Das zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2012 über die Notwendigkeit des Fortbestandes dieser Verordnung.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Innenminister

Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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