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  • vom 01.02.2013
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Änderungshistorie

In Kraft getreten am 1. Februar 2013 (GV. NRW. 2012 S. 552).
Aufgehoben durch Verordnung vom 5. April 2016 (GV. NRW. S. 196), in Kraft getreten am 30. April 2016.

Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative TarifverträgeVO - RepTVVO)

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Auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Nummer 1 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 17) wird verordnet:

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§ 1 Repräsentative Tarifverträge

Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs auf Straße und Schiene sind die in der Anlage 1 aufgeführten Tarifverträge repräsentativ.

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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2013 in Kraft und am 30. April 2017 außer Kraft.

 

 

Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

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