Stammnorm
Ausfertigungsdatum
14.02.2017
Fassung
Gültig ab
01.03.2017
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an den Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. (Europa) mit Sitz in Hamm-Uentrop
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Vom 14. Februar 2017
Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
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§ 1
Dem Hindu Shankarar Sri Kamadchi Ampal Tempel e.V. (Europa) mit Sitz in Hamm-Uentrop werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin
Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei