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  • vom 01.07.2006
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 291.

Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe

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Vom 13. Juni 2006

Aufgrund des § 28 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird verordnet:

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§ 1

Für die Zeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt:

Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende

345 EURO

 

 

Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres

 

207 EURO

 

 

Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung
des 14. Lebensjahres

 

276 EURO.

 

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§ 2

Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft.

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Innenminister

Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales

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