Stammnorm
Ausfertigungsdatum
13.06.2006
Fassung
Gültig ab
01.07.2006
Gültig bis
31.12.2006
Verordnung über die Regelsätze der Sozialhilfe
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Vom 13. Juni 2006
Aufgrund des § 28 Abs. 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird verordnet:
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§ 1
Für die Zeit vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt:
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Für den Haushaltsvorstand und für Alleinstehende |
345 EURO |
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Für sonstige Haushaltsangehörige bis zur Vollendung |
207 EURO |
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Für sonstige Haushaltsangehörige ab Vollendung |
276 EURO.
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§ 2
Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales