Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
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SGV. NRW. 223.
Vom 23. Juni 2000
Aufgrund des § 9 Abs. 2 Buchstabe c des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1985 (GV. NRW. S. 155), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird verordnet:
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§ 1
Anlage zuletzt geändert durch VO v. 30.6.2004 (GV. NRW. S. 380, in Kraft getreten am 1. August 2004.
Die Schulbezirke für regierungsbezirksübergreifende Fachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs werden nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung gebildet.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schulbezirken für Bezirksfachklassen an Berufsschulen vom 31. Mai 1994 (GV. NRW. S. 321), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Mai 1999 (GV. NRW. S. 214), außer Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen