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  • vom 01.12.2006
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 534, in Kraft getreten am 1. Dezember 2006.

Verordnung zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Oberhausen und Essen-Borbeck an geänderte Gemeindegrenzen (Umgliederungs-VO Oberhausen - Essen)

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Vom 9. November 2006

Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 7. November 1961 (GV. NRW. S. 331), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. August 2001 (GV. NRW. S. 558), wird zur Anpassung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Oberhausen und Essen-Borbeck an die durch Gebietsänderungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. September 2006 (31.1.3-02/07) geänderte Grenze zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen verordnet:

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§ 1 Umgliederung aus dem AG-Bezirk Essen-Borbeck in den AG-Bezirk Oberhausen

Unter Abtrennung von dem Bezirk des Amtsgerichts Essen-Borbeck werden

das Grundstück

Gemarkung

Flur

Flurstück

Dellwig

16

128

und Teilflächen aus den Grundstücken:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Dellwig

16

77

Dellwig

16

92

Dellwig

16

94

Dellwig

16

129

Dellwig

16

130

Dellwig

16

133

dem Bezirk des Amtsgerichts Oberhausen zugeteilt.

Die genaue Lage der Teilflächen ergibt sich aus der als Anlage in Verkleinerung beigefügten Karte der Gebietsänderung des Gebietsänderungsvertrags zwischen der Stadt Oberhausen und der Stadt Essen in den Ortsteilen Oberhausen-Borbeck und Essen-Dellwig im Bereich der Ripshorster Straße vom 5. April 2006.

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§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Die Justizministerin
des Landes Nordrhein-Westfalen

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