Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 03.09.2015
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

In Kraft getreten am 3. September 2015 (GV. NRW. S. 625).

Verordnung zur Aufhebung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Brüggen und den militärischen Flugplatz Hopsten

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Vom 25. August 2015

 

Auf Grund des § 4 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 7 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) verordnet die Landesregierung:

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 1

Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Brüggen, festgesetzt durch die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Brüggen vom 12. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1740), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Juni 1986 (BGBl. I S. 852) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 2

Der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Hopsten, festgesetzt durch die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hopsten vom 26. Mai 1976 (BGBl. I S. 1325), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Juli 1991 (BGBl. I S. 1516) geändert worden ist, wird für den Teilbereich Nordrhein-Westfalen aufgehoben.

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

 

Die Ministerpräsidentin

 

Der Minister

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Natur- und Verbraucherschutz

Zum Textanfang