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Änderungshistorie

GV. NW. 1960 S. 48, geändert durch Artikel 31 d. 2.

Verordnung über die Bestellung von Vertretern des öffentlichen Interesses bei den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Vom 26. März 1960

Auf Grund des § 36 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) wird verordnet:

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§ 1

§ 1 geändert durch Art. 31 d. Gesetzes v. 9.5.2000 (GV. NRW. S. 462), in Kraft getreten am 1. Januar 2001.

(1) Bei dem Oberverwaltungsgericht werden durch die Landesregierung Vertreter des öffentlichen Interesses bestellt.

(2) Die Vertreter des öffentlichen Interesses können sich an jedem vor einem Gericht der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängigen Verfahren beteiligen.

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§ 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

§ 2 neugefasst durch Art. 59 des Gesetzes v. 18.5.2004 (GV. NRW. S. 248); in Kraft getreten am 4. Juni 2004.

Diese Verordnung tritt am 1. April 1960 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis
(Artikel 107 des Ersten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen v. 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248))

Wiederherstellung des Verordnungsranges

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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