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  • vom 08.06.2006
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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 217; in Kraft getreten am 8. Juni 2006.

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 103 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG - (Delegations-VO - § 103 EnWG)

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Vom 23. Mai 2006

Auf Grund des § 103 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) wird verordnet:

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§ 1 Delegation

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 102 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ausschließlich die Landgerichte zuständig sind, einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.

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§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Die Justizministerin

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