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  • vom 08.10.2015
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In Kraft getreten am 8. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 683).

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld

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Verordnung
zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld

Vom 29. September 2015

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:

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§ 1

Der „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

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