Stammnorm
Ausfertigungsdatum
29.09.2015
Fassung
Gültig ab
08.10.2015
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld
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Verordnung
zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an die „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld
Vom 29. September 2015
Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
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§ 1
Der „Union progressiver Juden in Deutschland“ mit Sitz in Bielefeld werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Die Ministerpräsidentin