Stammnorm
Ausfertigungsdatum
30.01.2024
Fassung
Gültig ab
09.02.2024
Gesetz zur Zustimmung zu der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen
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Vom 30. Januar 2024
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§ 1 Zustimmung zur Vereinbarung
Der Vereinbarung über die kirchliche Polizeiseelsorge im Land Nordrhein-Westfalen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche sowie den (Erz-) Diözesen Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen in der Fassung der Anlage zu diesem Gesetz wird zugestimmt.
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§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister der Finanzen
Der Minister des Innern