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Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung des Braunkohlenausschusses, die Entschädigung der Mitglieder, die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten, das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Braunkohlenpläne, Gegenstand, Form und Merkmale des Planungsinhaltes der Braunkohlenpläne und die räumliche Abgrenzung des Braunkohlenplangebietes (Verordnung zur Braunkohlenplanung)

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