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  • vom 17.12.2020
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In Kraft getreten am 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1150).

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln

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Verordnung
zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln

 

Vom 11. Dezember 2020

 

 

Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:

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§ 1

 

Der Alevitischen Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

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