Stammnorm
Ausfertigungsdatum
11.12.2020
Fassung
Gültig ab
17.12.2020
Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln
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Verordnung
zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
an die Alevitische Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln
Vom 11. Dezember 2020
Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:
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§ 1
Der Alevitischen Gemeinde Deutschland mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
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§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident