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  • vom 19.11.2016
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Änderungshistorie

In Kraft getreten am 19. November 2016 (GV. NRW. S. 872).
Obsolet.

Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (Landeshochschulentwicklungsplan-Verordnung – LHEPVO NRW)

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Vom 28. Oktober 2016

 

Auf Grund des § 6 Absatz 2 Satz 1 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) verordnet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Landtag:

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§ 1 Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW)

Der Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW), der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.

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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.

 

Die Ministerin

für Innovation, Wissenschaft und Forschung

des Landes Nordrhein-Westfalen

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