Stammnorm
Ausfertigungsdatum
28.10.2016
Fassung
Gültig ab
19.11.2016
Gültig bis
30.12.2021
Verordnung über den Landeshochschulentwicklungsplan (Landeshochschulentwicklungsplan-Verordnung – LHEPVO NRW)
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Vom 28. Oktober 2016
Auf Grund des § 6 Absatz 2 Satz 1 des Hochschulgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) verordnet das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Landtag:
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§ 1 Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW)
Der Landeshochschulentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LHEP NRW), der als Anlage zu dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen