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Verordnung zur Regelung der behördenübergreifenden Bereitstellung und zum Betrieb von IT-Infrastrukturkomponenten und Anwendungen zum elektronischen Nachweis der Identität nach § 3 Absatz 3 bis 5 des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen (Servicekonto.NRW-Verordnung)

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