Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Amtsgericht Olpe (Elektronische Rechtsverkehrsverordnung Amtsgericht Olpe - ERVVOAGOlpe)
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 5. August 2005
Auf Grund von § 130a Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl. I S. 533), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2005 (BGBl. I S. 1073), und Artikel 2 § 1 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in gerichtlichen Verfahren vom 9. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 759), wird verordnet:
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 1 Zulassung der elektronischen Form
Bei dem Amtsgericht Olpe können ab dem 1. September 2005 in Verfahren auf Scheidung einer Ehe, einschließlich der Folgesache Versorgungsausgleich, sowie in hierauf bezogenen Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe elektronische Dokumente eingereicht werden.
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 2 Form
Elektronische Dokumente sind in der aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtlichen Form einzureichen.
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
§ 3 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
§ 3 Satz 2 zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2014 (GV. NRW. S. 284), in Kraft getreten am 24. Mai 2014.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Sie tritt samt der Anlage zu § 2 am 31. Dezember 2017 außer Kraft.
Die Justizministerin
des Landes Nordrhein-Westfalen