Stammnorm
Ausfertigungsdatum
15.12.2009
Fassung
Gültig ab
24.09.2011
Gültig bis
31.12.2016
Verordnung über die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Durchführungsvorschriften zum Gesetz der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz)
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Vom 15. Dezember 2009
Aufgrund des Artikels 78 Absatz 2 des Gesetzes der Militärregierung Nr. 59 (Rückerstattungsgesetz) (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Britisches Kontrollgebiet, Seite 1169 ff.) wird verordnet:
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§ 1
Die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Rückerstattungsgesetzes wird auf das für Justiz zuständige Ministerium übertragen.
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§ 2
§ 2 geändert durch VO vom 20. September 2011 (GV. NRW. S. 490), in Kraft getreten am 24. September 2011.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen