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  • vom 26.04.2022
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In Kraft getreten am 26. April 2022 (GV. NRW. S. 500).

Verordnung zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Antiochenisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln sowie an die Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf

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Vom 5. April 2022

 

 

Auf Grund des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) verordnet die Landesregierung nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags:

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§ 1

 

Der Antiochenisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland und Mitteleuropa mit Sitz in Köln werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 2

 

Der Maktab Tarighat Oveyssi Shahmaghsoudi („School of Islamic Sufism“) mit Sitz in Düsseldorf werden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

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§ 3

 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

 

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen

 

Der Ministerpräsident

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