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Änderungshistorie

GV. NW. 1976 S. 246; geändert durch Artikel 98 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274), in Kraft getreten am 28. April 2005.

Verordnung über die Errichtung der Fachhochschule für Finanzen

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SGV. NW. 223.

Vom 27. Juni 1976

Aufgrund des § 31 Abs. 2 Satz 1 des Fachhochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1975 (GV. NW. S. 312) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Forschung verordnet:

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§ 1

Als Ausbildungseinrichtung für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung wird im Geschäftsbereich des Finanzministers die Fachhochschule für Finanzen errichtet

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§ 2

Die Fachhochschule für Finanzen hat ihren Sitz in Nordkirchen.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am 1. August 1976 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Der Finanzminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 270 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 274))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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