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Änderungshistorie

GV. NW. S. 570; geändert durch Artikel 99 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005.

Verordnung über die Ermächtigung des Ministeriums für Inneres und Justiz zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 7 Abs. 3 der Insolvenzordnung

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Vom 22. September 1998

Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2968), wird verordnet:

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§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen einem der Oberlandesgerichte des Landes zuzuweisen, wird auf das Ministerium für Inneres und Justiz übertragen.

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§ 2

§ 2 Satz 2 angefügt durch Artikel 99 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005.

GV. NW. ausgegeben am 19. Oktober 1998.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Minister für Inneres und Justiz

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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