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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 535, in Kraft getreten am 1. Januar 2003; geändert durch Artikel 55 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351), in Kraft getreten am 30. April 2005.

Verordnung über die Gebührensätze nach dem Hochschulbibliotheksgebührengesetz - Hochschulbibliotheksgebührenordnung (HBGO) -

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SGV. NRW. 223

Vom 27. Oktober 2002

Aufgrund des § 3 Abs. 2 des Hochschulbibliotheksgebührengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Januar 1982 (GV. NRW. S. 71) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

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§ 1

Die Sätze für die Gebühren nach § 2 Abs. 1 des Hochschulbibliotheksgebührengesetzes bestimmen sich nach der Anlage zu dieser Verordnung.

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§ 2

§ 2 neu gefasst durch Artikel 55 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351); in Kraft getreten am 30. April 2005.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. September 2009 außer Kraft. Gleichzeitig mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 5. Oktober 2001 (GV. NRW. S. 766) außer Kraft.

Die Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis

Wiederherstellung des Verordnungsranges
(Artikel 121 des Fünften Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 351))

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

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