Fassung
Gültig ab
03.12.2025
Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes
Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
V B 3 - 93.05.05
Vom 27. November 2025
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Anliegenden Einrichtungen wurde die staatliche Anerkennung gemäß § 35 Absatz 1 Satz 2 und § 36 Absatz 1 des Betäubungsmittelgesetzes erteilt.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung tritt die Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Anerkennung von Einrichtungen zur Behandlung Drogenabhängiger nach dem 7. Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes“ vom 28. Mai 2024 (MBl. NRW. S. 663) außer Kraft.