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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Haushaltsjahre 2020/2021 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

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Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für die Haushaltsjahre 2020/2021

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

 

Vom 10. Oktober 2019

 

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020/2021 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von

vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des

Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

 

Münster, den 10. Oktober 2019

 

 

Der Direktor

des Landschaftsverbandes

Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

 

MBl. NRW. 2019 S. 644.

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