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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

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Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die
Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden
zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe
und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

 

Vom 10. Oktober 2019

 

 

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Heranziehung der kreisfreien Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der ihm als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und als Träger der Eingliederungshilfe obliegenden Aufgaben vom

10. Oktober 2019 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Münster, den 10. Oktober 2019

 

 

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

 

MBl. NRW. 2019 S. 644.

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