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  • vom 12.05.2023
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Bekanntmachung der Geschäftsordnung des Inklusionsbeirates des Landes Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung der Geschäftsordnung
des Inklusionsbeirates
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Vom 21. Juli 2023

 

1
Der Inklusionsbeirat des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 gemäß § 10 Inklusionsgrundsätzegesetz Nordrhein-Westfalen (IGG NRW) die anliegende Geschäftsordnung beschlossen, welche hiermit bekannt gemacht wird.

 

2
Die Geschäftsordnung tritt am 12. Mai 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 18. Juli 2017 (MBI. NRW. S. 732) außer Kraft.

 

MBl. NRW. 2023 S. 830.

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