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Bekanntmachung der Verleihung von Körperschaftsrechten an die Freie evangelische Gemeinde Bonn Bekanntmachung des Ministerpräsidenten

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Bekanntmachung der Verleihung von Körperschaftsrechten
an die Freie evangelische Gemeinde Bonn

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten

Vom 17. Mai 2021

 

Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 an den Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR in Witten hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen der Freien evangelischen Gemeinde Bonn gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung, Artikel 19 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 1 Absatz 4, § 2 Absatz 3 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

 

Düsseldorf, den 17. Mai 2021

 

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag
Holtgrewe

MBl. NRW. 2021 S. 308.

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