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Anerkennung der Ortsteile Glashütte und Schieder der Stadt Schieder-Schwalenberg als Luftkurort

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Anerkennung der Ortsteile Glashütte und
Schieder der Stadt Schieder-Schwalenberg
als Luftkurort

 

Verfügung
der Bezirksregierung Detmold
– 24.04.03-012 –

 

Vom 26. November 2021

 

Aufgrund § 11 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), in der derzeit geltenden Fassung, habe ich der Stadt Schieder-Schwalenberg für die Ortsteile Glashütte und Schieder das Prädikat Luftkurort verliehen.

Gleichzeitig habe ich die Anerkennung der Ortsteile Glashütte und Schieder als Kneipp-Kurort vom 26. September 1980 widerrufen.

An der Festsetzung des Kurgebietes ändert sich nichts.

 

MBl. NRW. 2021 S. 1066.

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