Stammnorm
Ausfertigungsdatum
18.09.2014
Fassung
Anrechnung von Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter als Dienstzeiten Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14 v. 18.9.2014
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Anrechnung von Zeiten
als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter
als Dienstzeiten
Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14
v. 18.9.2014
Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter können bei der Berechnung der Dienstzeiten im Rahmen des § 41 LVO grundsätzlich dann als Dienstzeiten angerechnet werden, wenn vor der Übernahme des Wahlamtes bereits eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgelegen hat.