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Anrechnung von Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter als Dienstzeiten Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14 v. 18.9.2014

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Anrechnung von Zeiten
als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter
als Dienstzeiten

Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14
v. 18.9.2014

Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter können bei der Berechnung der Dienstzeiten im Rahmen des § 41 LVO grundsätzlich dann als Dienstzeiten angerechnet werden, wenn vor der Übernahme des Wahlamtes bereits eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgelegen hat.

 

MBl. NRW. 2014 S. 622.

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