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Bekanntmachung der Durchführung der ersten Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung
der Durchführung der ersten Kammerversammlung
der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

 

Bekanntmachung
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Vom 1. Dezember 2022

 

Gemäß § 116 Absatz 1 Satz 2 des Heilberufsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 417) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

 

Die erste Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen findet am 16. und 17. Dezember 2022 in Düsseldorf statt. Weitere Informationen sind unter https://www.pflegekammer-nrw.de/ ersichtlich.

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

MBl. NRW. 2022 S. 983.

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