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Bekanntmachung der Verleihung von Körperschaftsrechten an die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Herford

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Bekanntmachung der Verleihung
von Körperschaftsrechten an die
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde
Herford

 

Bekanntmachung

des Ministerpräsidenten

Vom 24. Juni 2021

 

 

Mit Bescheid vom 24. Juni 2021 an den Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. in Wustermark hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Herford gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 5 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung, Artikel 19 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 1 Absatz 4, § 2 Absatz 3 des Körperschaftsstatusgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 604) in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. vom 14./17. Juni 2016 die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

 

Düsseldorf, den 24. Juni 2021

 

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Holtgrewe

 

MBl. NRW. 2021 S. 478.

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