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Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

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Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss
der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

 

Vom 25. November 2017

 

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 25. November 2017 aufgrund des § 77 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), folgende Entschädigungsregelung für den Berufsbildungsausschuss der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09. April 2018 - IV B 1 – G.0107 - genehmigt worden ist:

 

I.

 

Für die Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss werden folgende Entschädigungen gezahlt:

 

1. Sitzungsgeld in Höhe von 100 Euro je Sitzungstag als Ersatz für Zeitversäumnis

2. Reisekosten in Höhe von 0,38 Euro / km bei Benutzung des privateigenen Kraftfahrzeugs beziehungsweise in Höhe der nachzuweisenden Fahrtauslagen öffentlicher Verkehrsmittel

 

II.

 

Diese Entschädigungsregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungsregelung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe vom 01. November 1979 außer Kraft.

 

Genehmigt.

 

Düsseldorf, den 9. April 2018

 

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Im Auftrag

Dr.  S t o l l m a n n

 

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Münster, den 18. April 2018

 

Präsident der Zahnärztekammer

Westfalen-Lippe

Dr. Klaus  B a r t l i n g

 

 

MBl. NRW. 2018 S. 251.

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