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Erweiterung des Kurgebietes des staatlich anerkannten Luftkurortes Eslohe

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Erweiterung des Kurgebietes
des staatlich anerkannten Luftkurortes Eslohe

 

Verfügung
der Bezirksregierung Arnsberg
24.04.03

Vom 25. August 2023

 

 

Mit Verfügung vom 25. August 2023 habe ich aufgrund der §§ 1, 2, 3, 11 und 21 des Kurortegesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. 2008 S. 8), das zuletzt durch Artikel 77 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) geändert worden ist, der Gemeinde Eslohe die Erweiterung des Kurgebietes des staatlich anerkannten Luftkurortes Eslohe (Kernstadt) genehmigt und die geänderten Kurgebietsgrenzen festgesetzt.

 

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen und zeichnerische Darstellung der Kurgebietsgrenzen - sind Bestandteile der Verfügung.

 

MBl. NRW. 2023 S. 1098.

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