Festlegung der Stundensätze des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IA5-36.50 Vom 17. Januar 2017
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Festlegung der Stundensätze des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes des Allgemeinen Gebührentarifs
der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Bekanntmachung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz - IA5-36.50
Vom 17. Januar 2017
Die Stundensätze für die Berechnung des Verwaltungsaufwandes des LANUV betragen unter Heranziehung der Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung für die
- Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt,
ehemals höherer Dienst 88 Euro,
- Laufbahngruppe 2 ab dem 1. Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt,
ehemals gehobener Dienst 75 Euro,
- Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt,
ehemals mittlerer Dienst 67 Euro,
- Laufbahngruppe 1 ab dem 1. Einstiegsamt bis unter dem 2. Einstiegsamt,
ehemals einfacher Dienst 57 Euro.
Die Bekanntmachung vom 16. Juni 2016 (MBl. NRW. S. 450) wird aufgehoben.
MBl .NRW. 2017 S. 60.