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Feststellung einer Laufbahnbefähigung für andere Bewerber nach § 22 Abs. 3 LBG Bek. d. Geschäftsstelle d. Landespersonalausschusses v. 5.12.2000 - 02.03 - 12 - 3/00

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Feststellung einer Laufbahnbefähigung
für andere Bewerber nach § 22 Abs. 3 LBG
Bek. d. Geschäftsstelle d. Landespersonalausschusses
v. 5.12.2000 - 02.03 - 12 - 3/00
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Bewerber, die eine Laufbahnbefähigung gemäß § 5 Abs. l Buchstabe a LVO erworben haben, besitzen auch die Befähigung für die Laufbahn derselben Fachrichtung in der nächstniedrigen Laufbahngruppe.
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MBl. NRW. 2001 S. 126

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