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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

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Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

 

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 1. Oktober 2024

 

Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

 

Münster, den 1. Oktober 2024

 

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

 

Dr. Georg  L u n e m a n n

 

MBl. NRW. 2024 S. 998.

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