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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 23. Oktober 2018

 

Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ist im Internet unter

http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen

öffentlich bekannt gemacht worden.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

Münster, den 23. Oktober 2018

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2018 S. 571.

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