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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Rheinland

 

Vom 4. September 2019

 

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für die Jahre 2020 und 2021 ist im Internet unter www.bekanntmachungen.lvr.de öffentlich bekannt gemacht.

 

Gegen den Entwurf können Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen bei der Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, erheben.

 

Köln, den 4. September 2019

 

Die Direktorin des

Landschaftsverbandes Rheinland

L u b e k

MBl. NRW. 2019 S. 398.

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