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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2022

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Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
für das Haushaltsjahr 2022

 

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

 

Vom 20. Oktober 2021

 

Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist im Internet unter https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/bekanntmachungen/ öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

 

Münster, den 20. Oktober 2021

 

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

 

Matthias  L ö b

 

MBl. NRW. 2021 S. 827.

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