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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 18.11.2008

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Öffentliche Auslegung
des Entwurfes der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2009

Bek. d. Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe v. 18.11.2008

 

Die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

Gegen den Entwurf können Einwohner der Mitgliedskörperschaften innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen beim Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in 48133 Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, erheben.

Münster, 18. November 2008

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

D r. W o l f g a n g   K i r s c h

MBl. NRW. 2008 S. 595.

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