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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

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Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten,
Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen
in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 1. Februar 2018

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

Münster, den 1. Februar 2018

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2018 S. 125.

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