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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamt Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

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Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamt Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten,
Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen
in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

 

Vom 19. Dezember 2018

 

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2019 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Münster, den 19. Dezember 2018

 

 

Der Direktor

des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2019 S. 80.

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